Da das Wohl der Kinder im Mittelpunkt der Arbeit von GESE Africa e.V. steht, ist GESE Africa e.V. bestrebt, ihnen nicht nur Sexualaufklärung zu vermitteln, sondern auch ihre Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Ein zentraler Grundsatz besteht daher im Schutz der Kinder vor Kindesmisshandlung, die zu einer potenziellen oder tatsächlichen Gefahr für die Gesundheit, Entwicklung oder Würde des Kindes führen können. Unter Misshandlung verstehen wir insbesondere die folgenden fünf Formen:
- Vernachlässigung und Unterlassung fürsorglichen Handelns
- Körperliche Misshandlung in allen Formen von Gewalt gegen Kinder
- Psychische Misshandlung durch Herabsetzen, Ablehnen, Isolieren, Ignorieren, Erniedrigen, Bedrohen, Terrorisieren, Adultifizieren und Vermitteln von Ablehnung oder Wertlosigkeit
- Jede Form sexueller Misshandlung
- Die wirtschaftliche oder anderweitige Ausbeutung eines Kindes durch Aktivitäten, die das Kind zugunsten eines Dritten ausübt. Dazu zählen ausbeuterische Kinderarbeit, Kinderpornographie, Kinderprostitution, sowie alle Aktivitäten, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seiner körperlichen, geistigen, psychischen, sittlichen oder sozialen Entwicklung schädigen können
GESE Africa e.V. setzt sich gezielt zum Schutz der Kinder ein und positioniert sich eindeutig für einen gewaltfreien Rahmen, in dem Kinder sich selbstbestimmt, eigenständig und konfliktfrei entfalten können. Dazu gehört das Einhalten klarer Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern. Ziel der Kindesschutz-Policy ist es, Kinder in den Projekten vor Gewalt, Stigmatisierung und Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes zu schützen. Die Kindesschutz-Policy enthält klar definierte Vorgehensweisen und Verhaltensrichtlinien und hilft Mitarbeitende vor unbegründeten Anschuldigungen zu schützen. Sie dient allen Mitarbeitenden als Anleitung, wie Gewalt vorzubeugen ist, wie mit Besorgnissen und Verdachtsfällen umgegangen werden muss und wie in Fällen von Gewalt zu handeln ist. Das Thema soll transparent, effektiv und zum Wohle des Kindes behandelt werden. Dabei wird stets vertraulich mit sensiblen Informationen umgegangen.
Um die Kinder zu schützen, richtet GESE Africa e.V. die Arbeit nach den folgenden Grundsätzen der Kindersicherheit aus:
- GESE Africa e.V. zeigt null Toleranz gegenüber Kindesmissbrauch in jeglicher Form.
- GESE Africa e.V. behandelt alle Kinder fair und gleichberechtigt, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer wirtschaftlichen Situation oder anderen Aspekten.
- GESE Africa e.V. bezieht die Kinder in die Prozesse ein und orientiert sich kontinuierlich an ihren Bedürfnissen.
- GESE Africa e.V. nutzt physische Umgebungen, die die Sicherheit der Kinder fördern und stellt zusätzliche Online-Kommunikationsformen zur Verfügung, die es den Kindern ermöglichen, jedes Fehlverhalten zu melden.
- GESE Africa e.V. integriert Kindersicherheit in alle Aspekte der Organisationsstrategie, -führung und -kultur.
Die Kindesschutz-Policy gilt für alle:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GESE Africa e.V.
- Projektbesucher(innen)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von staatlichen Gebern, Unternehmenspartnern, Stiftungen oder andere Partner
- Alle sonstigen Personen die für oder mit GESE Africa e.V. arbeiten
Im Bestreben für ein sicheres Umfeld für Kinder werden grundlegende Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Personalmanagements ergriffen. Ein umsichtiges Auswahl- und Einstellungsverfahren bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor potentiellen Tätern oder Täterinnen, dient allerdings auch als Abschreckung, sich mit schlechten Absichten über GESE Africa e.V. Zugang zu Kindern zu verschaffen.
- Im Auswahl- und Anstellungsverfahren neuen Personals werden Kinderschutzfragen berücksichtigt und unsere Kinderschutzrichtlinien werden thematisiert
- Alle mitarbeitenden Personen werden über ihre Rechte und Pflichten bzgl. des Kindesschutzes aufgeklärt
- Alle Kinderdaten werden, wie alle personenbezogenen Daten, entsprechen der gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt
Öffentliche Berichterstattung über unsere Auslandsprojekte sind ein Kernelement unserer Arbeit um Bewusstsein für das Thema Sexualaufklärung zu erhöhen sowie Gelder einzutreiben. Allerdings birgt sie auch das Risiko, Kinderrechte zu verletzen. Daher wird darauf geachtet bei der Verbreitung medialer Inhalte stets die Würde und den Schutz der Kinder zu wahren und ihre Identität zu schützen. Dabei folgen wir den hier genannten Kommunikationsstandards:
- Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person
- Bei der Kommunikation in jeder Form werden Kinder mit Respekt behandelt und dargestellt. Eine Reduzierung auf eine Opferrolle oder einen Stereotypen ist zu vermeiden
- Bei Bildaufnahmen ist darauf zu achten, dass die Kinder angemessen gekleidet sind
- Die Beschreibung ihrer Lebenssituation erfolgt nach Möglichkeit vor dem Hintergrund ihres sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes
- Die Privatsphäre aller Personen im Projektumfeld wird zu jeder Zeit respektiert
Zusätzliche Schutzmaßnahen werden getroffen bei besonders gefährdeten Personen; dazu zählen:
- Kinder, die Opfer von sexueller oder anderer Gewalt wurden
- Kinder, die von HIV oder Aids betroffen sind
- Kinder, denen eine Straftat zur Last gelegt wird oder die eine Straftat verübt haben
- Kinder, die an bewaffneten Konflikten teilnehmen müssen oder mussten
- Asylsuchende, geflüchtete oder binnenvertriebene Kinder
- Traumatisierte Kinder (nach Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten etc.) In diesen Fällen muss der/die Berichterstattende die jeweilige Gefahr – ausgehend von Medieninhalten und ihrer Verbreitung – mit den Projektverantwortlichen vor Ort abschätzen und die Darstellung an das folgende Stufenmodell anpassen:
- Gefahrenstufe 1: Geringes Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung: Gesichter und Ortsangaben können veröffentlicht werden.
- Gefahrenstufe 2: Mittleres Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung: Gesichter und ungefähre Ortsangaben können veröffentlicht werden.
- Gefahrenstufe 3: Hohes Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung: Gesichter dürfen nicht klar erkennbar veröffentlicht, Ortsangaben müssen verändert werden.
Alle externen Berichterstattenden werden zur Beachtung der Kindesschutz-Standards verpflichtet.
Das Fallmanagement-System beinhaltet ein Verfahren zur Kindernothilfe und zum Umgang in Verdachtsfällen von Gewalt gegen Kinder. Dabei werden folgende Leitlinien beachtet:
- Alle eingehenden Meldungen werden ernst genommen und schnell bearbeitet
- Alle Informationen werden mit Vertraulichkeit behandelt
- Alle involvierten Personen sind über die einzelnen Schritte der Untersuchung zu informieren
- Das Wohl des Kindes und der Schutz des Opfers haben höchste Priorität
- Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wird; Sie hat Anspruch auf Rechtsbeistand
- Die Befragung von Kindern erfolgt auf sensible Weise
- Die Grundsätze des Opferschutzes werden gewahrt
Das Ziel ist es eine schnelle Untersuchung der Situation zu ermöglichen bzw. eine solche frühzeitig zu erkennen. Das System ist allen Mitgliedern des Vereins und Mitarbeiter*innen bekannt. Dabei sind der Schutz der Kinder, die psychologische und medizinische Betreuung und Rehabilitierungsmaßnahmen die wichtigsten Grundlagen. Alle Berichte und Informationen werden zum Identitätsschutz des Kindes, als auch der Person, die den Verdacht geäußert hat, vertraulich behandelt.
- Ein Verdacht kann anonym auf verschiedenen Wegen an GESE Africa e.V. übermittelt werden, worauf hin innerhalb von 24 Stunden, eine Sitzung stattfinden muss
- Meldung an die lokale Polizei im Falle einer Straftat
- Herstellung eines Kontakts zwischen Betreuungsdienst und betroffenem Kind
- Beim Verstoß gegen die vorliegenden Richtlinien müssen weitere Untersuchungen erfolgen
- Der Fortschritt der Untersuchung muss überwacht werden
- Die Beschwerde muss festgehalten und von den Vereinsmitgliedern zur Kenntnis genommen werden
- Folgende Schritte werden bei Verdacht unternommen:
- Einberufung einer Sitzung
- Überprüfen der Informationen
- Entscheidung welche weiteren Personen in die Prüfung miteinbezogen werden sollen
- Klärung der Verantwortlichkeiten
- Umfang der Untersuchung festlegen (inhaltlich und zeitlich)
- Identifizierung der zu befragenden Personen
- Einschätzung der Situation
- Dokumentation der Untersuchung
- Festlegung der Maßnahmen in Untersuchungsergebnis
Grundsätzlich erwartet GESE Africa e.V. auch von Partnerorganisationen eine vollständige Beachtung aller oben aufgeführten Maßnahmen zum Kindesschutz. Sollte eine Partnerorganisation einzelne Anforderungen die GESE Africa e.V. an den Kindesschutz stellt nicht vollständig umgesetzt haben ist GESE Africa e.V. dennoch für eine Kooperation offen, verpflichtet die Partnerorganisation jedoch die fehlenden Aspekte noch vor Beginn der aktiven Zusammenarbeit nachzuholen. GESE Africa e.V. unterstützt bei Bedarf die Partnerorganisationen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Haben Sie irgendwelche Bedenken bezüglich der Kindersicherheit in unseren Prozessen?
Zögern Sie nicht, uns in diesem Fall, sofort zu kontaktieren unter:
info@geseafrica.org